Wärmepumpe
Bei der Installation von Wärmepumpen ist grundsätzlich darauf zu achten, dass der Anschluss für die Sperrzeiten, die durch die BEW Netze GmbH vorgegeben sind, durch den Elektroinstallateur verdrahtet wird. Dies wird durch einen Mitarbeiter der BEW Netze GmbH kontrolliert und abgenommen. Bitte beachten Sie, dass Verbräuche auf dem HT-Zählwerk des Zweitarifzählers für die Wärmepumpe zu den Konditionen des Allgemeinen Tarifes abgerechnet werden.
Um die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpen ermitteln zu können, ist es erforderlich, dass sämtlicher Strombezug dieser Anlage auf dem Doppeltarifzähler gemessen wird (siehe Messung effiziente Wärmepumpe). Zu den Sperrzeiten sind der Verdichtermotor und der Motor für die Wärmequellenanlage außer Betrieb. Aggregate der Wärmepumpenanlage die auf permanente Stromlieferung angewiesen sind, werden von der Sperrzeit ausgenommen und auf dem HT-Zählwerk der Wärmepumpenanlage gemessen. Der Verbrauch des Zusatzheizstabes ist ebenfalls über den Wärmepumpenzähler zu ermitteln.
Bei Ausfall der Stromversorgung und wiederkehrender Spannung muss die Wärmepumpe zeitverzögert anlaufen.
Zählerplatzverdrahtung: Stromlaufplan
Auszug aus der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbaren Energien im Wärmemarkt vom 05.Dezember 2007"