Verträge der BEW Netze GmbH als Netzbetreiber (Übersicht)

Die nachfolgenden Verträge bilden die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Netze der BEW Netze GmbH durch bilanzkreisverantwortliche Lieferanten (BKV), sub-bilanzkreisverantwortliche Lieferanten (Sub-BKV), Stromlieferanten ohne eigenen Bilanzkreis (Aggregatoren), Verteilnetzbetreiber und Netznutzer.

Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Stromlieferanten und der BEW Netze GmbH abgeschlossen und regelt die Netznutzerzuordnung, die Netznutzung und die Inanspruchnahme damit zusammenhängender weiterer Dienstleistungen der BEW Netze GmbH.

Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag zwischen dem Stromlieferanten und der BEW Netze GmbH ist im Falle eines all-inclusive-Vertrages zur Stromversorgung eines Netznutzers im o.g. Lieferantenrahmenvertrag enthalten. Er regelt die Netznutzung und die Inanspruchnahme damit zusammenhängender weiterer Dienstleistungen der BEW Netze GmbH. Bei einem reinen Energielieferungsvertrag zwischen Stromlieferant und Netznutzer bzw. auf Wunsch des Netznutzers wird dieser Vertrag auch direkt zwischen dem Netznutzer und der BEW Netze GmbH abgeschlossen.

Messstellen- und Messrahmenvertrag

Der Messstellen- und Messrahmenvertrag regelt die Voraussetzungen und die Durchführung des Messstellenbetriebs und/oder der Messung im Bereichen Strom durch einen vom Anschluss­nutzer beauftragten Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister im Netzgebiet des Netzbetreibers.

Netzanschlussvertrag 
Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer und der BEW Netze GmbH abgeschlossen und regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Netznutzeranlage einschließlich der Kostentragung.

Anschlussnutzungsvertrag
Der Anschlussnutzungsvertrag wird zwischen dem letztverbrauchenden Netznutzer und der BEW Netze GmbH abgeschlossen und regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität ergeben. In der Regel wird dieser Vertrag bei all-inclusive-Verträgen zur Stromversorgung eines Netznutzers und bei Vorliegen einer entsprechenden Bevollmächtigung des Stromlieferanten abgeschlossen. Der Vertrag wird durch den Netznutzer, im Rahmen der Netznutzungsanmeldung durch den Stromlieferanten entsprechend dem Lieferantenrahmenvertrag, abgeschlossen.

Einspeiseverträge  Photovoltaikanlage  /  BHKW

Der Einspeisevertrag wird zwischen dem Anlagenbetreiber einer Photovoltaikanlage  und der BEW Netze GmbH als Netzbetreiber abgeschlossen und regelt die technischen Eigenschaften des unmittelbaren Netzanschlusses einer Eigenerzeugeranlage einschließlich der Kostentragung.