Nach der Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage übernehmen wir von BEW Netze die nächsten Schritte: Ihre Anlage wird in unserem Abrechnungssystem erfasst, und die von Ihnen eingespeiste Energie wird gemäß den aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben vergütet – transparent, zuverlässig und gesetzeskonform.
Was Sie wissen sollten:
- Die Vergütung erfolgt auf Basis der geltenden Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) sowie der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Ein separater Einspeisevertrag ist nicht mehr erforderlich – Ihre Anmeldung genügt.
- Sie erhalten in der Regel monatliche Abschlagszahlungen.
- Zum Jahresende erfolgt eine Jahresabrechnung auf Basis Ihres Zählerstands.
- Den Zählerstand fragen wir zum Stichtag 31.12. mit einem gesonderten Schreiben bei Ihnen ab.