Anschlussnutzungsvertrag

Der Anschlussnutzungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen der BEW Netze GmbH und dem Nutzer, der den Strom an einem Anschluss nutzt. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten, wenn über diesen Anschluss Strom entnommen wird.

Meist wird der Vertrag automatisch abgeschlossen, wenn der Stromlieferant für den Kunden einen sogenannten All-inclusive-Vertrag zur Stromversorgung hat und dafür eine Vollmacht vorliegt. Der Abschluss des Anschlussnutzungsvertrags erfolgt in diesem Fall über den Stromlieferanten im Rahmen der Netznutzungsanmeldung und des bestehenden Lieferantenvertrags.