Vorgehensweise zur Beantragung und Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz der BEW Netze GmbH kleiner 0,6 kW
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen vor der Montage der Anlage ein:
Inbetriebsetzungsauftrag/Auftrag für Zählermontage/-demontage
Kopie der Registrierung Ihrer Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister
Inbetriebnahme der Anlage:
- Die Zähleranlage muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen (VDE-Anwendungsregel 4100). Ein Zweirichtungszähler ist zwingend erforderlich.
- Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage und Prüfung des Netz- und Anlagenschutzes erfolgt durch den Anlagenbetreiber, den Anlagenerrichter.
- Die BEW Netze behält sich eine Kontrolle der Erzeugungsanlage vor.