Vorgehensweise zur Beantragung und Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz der BEW Netze GmbH größer 0,6 kW
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen vor der Montage der Anlage ein:
-
Lageplan der Eigenerzeugungsanlage bzw. des Objekts
-
Übersichtsschaltplan der Anlage mit den Nenndaten der eingesetzten Betriebsmittel
-
Konformitätserklärung
Zusätzlich bei einem BHKW
-
BAFA-Zulassungsbescheid (erforderlich, um den KWK-Zuschlag zu erhalten)
Zusätzlich beim zentralen Netz- und Anlagenschutz
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung Zertifikat der Prüf- und Zertifizierungsstelle im BG-PrüfZert - auf der Basis der E DIN VDE 0126
-
Inbetriebsetzungsauftrag/Auftrag für Zählermontage/-demontage
Es erfolgt, nach einer Netzverträglichkeitsprüfung, eine schriftliche Freigabe der Erzeugungsanlage am zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt. Weitere vergütungsrelevante Unterlagen sind dann noch einzureichen:
-
Kopie der Registrierung Ihrer Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregiester
-
Bestätigung der Umsetzung des § 9 EEG
Inbetriebnahme der Anlage:
Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage und Prüfung des Netz- und Anlagenschutzes sowie die Umsetzung des § 9 EEG erfolgt durch den Anlagenbetreiber, den Anlagenerrichter und einen Mitarbeiter der BEW Netze GmbH.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Einspeisevergütung für PV-Anlagen