Ihr Zugang zum Stromnetz der BEW Netze

Als regionaler Netzbetreiber sorgt die BEW Netze GmbH für eine sichere und zuverlässige Energieversorgung in der Region. Das Stromnetz der BEW Netze steht dabei allen Energieanbietern offen. Jeder Stromlieferant kann die Netze nutzen, um Haushalte und Unternehmen mit Strom zu beliefern.

Damit das für alle fair und sicher funktioniert, gibt es den sogenannten Netznutzungsvertrag. Dieser regelt die Rechte und Pflichten für die Nutzung unseres Stromnetzes – einfach, klar und gesetzlich vorgeschrieben.

Der vorliegende Vertrag entspricht wörtlich dem durch Beschluss der Bundesnetzagentur vom 20.12.2017 bzw. vom 26.02.2018 (Az. BK6-17-168) festgelegten Standardvertrag.
Der Vertragsschluss kann dadurch bewirkt werden, dass der Betreiber des Elektrizitätsversorgungsnetzes und der Netznutzer unter Bezugnahme auf den in der Anlage festgelegten Standardvertrag übereinstimmende Willenserklärungen in Textform austauschen. Der Antragende hat dabei den hier festgelegten Standardvertrag als Anlage zu übersenden. Dabei müssen die Angaben zur Identifikation der den Vertrag schließenden Marktbeteiligten sowie das Datum des Vertragsschlusses übereinstimmend konkretisiert werden.