Verbraucherstellen

Schlichtungsstelle Energie

Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der BEW Netze GmbH (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, oder die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang bei der BEW Netze GmbH zu beantworten.

Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
 

BEW Netze GmbH
Verbraucherservice
Sonnenweg 30

51688 Wipperfürth

Telefon: 02267/686-0
Telefax: 02267/686-599

oder per E-Mail an verbraucherservice(at)bergische-energie.de

Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn die BEW Netze GmbH der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Die BEW Netze GmbH ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind:
Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: +49 (0) 30/2757240–0, Telefax: 030/2757240-69, E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de; Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/ 22480-500 oder 01805 101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr), Telefax: 030/ 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de.

Clearingstelle EEG | KWKG

Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet allen Marktakteuren die Möglichkeit, Konflikte zeitnah und unkompliziert durch Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum EEG und zum KWKG zu erhalten.

Nähere Informationen finden Sie unter  www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

Gesetze und Verordnungen in der Übersicht