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sicher
Stromanschluss sicher und
regelkonform anschließen.
Stromanschluss sicher und
regelkonform anschließen.
Damit alle sicher und zuverlässig an das Stromnetz angeschlossen werden können, gibt es bestimmte Regeln. Diese Regeln heißen Technische Anschlussbedingungen (TAB). Das Gesetz schreibt vor, dass die Betreiber der Stromnetze diese Regeln veröffentlichen müssen.
Hier finden Sie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der BEW Netze zum Herunterladen:
Des Weiteren sind die Gesetze und Verordnungen zu beachten.
Für den Baukostenzuschuss (BKZ) bei Netzanschlüssen, die oberhalb der Niederspannung liegen, also aus oder in Mittelspannung versorgt werden, gilt seit dem 1. Juni 2009 eine besondere Berechnung. Diese Berechnung folgt dem Positionspapier der Bundesnetzagentur zu diesem Thema.
Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Positionspapier festgelegt, dass Netzbetreiber grundsätzlich berechtigt sind, für Netzanschlüsse in höheren Netzebenen einen Baukostenzuschuss (BKZ) zu verlangen.
Die rechtliche Grundlage dafür ist § 17 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 17 Abs. 1 EnWG müssen die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für den Netzanschluss angemessen, transparent und diskriminierungsfrei sein. Das gilt auch für den Baukostenzuschuss.
Der Baukostenzuschuss ist eine einmalige Zahlung, die der Anschlussnehmer beim Bau oder bei der Erweiterung eines Netzanschlusses leisten muss. Mit diesem Zuschuss wird die dauerhaft bereitgestellte Anschlussleistung bezahlt. Diese Leistung hat einen wirtschaftlichen Wert und wird normalerweise nur gegen eine Zahlung bereitgestellt.
In der Energiewirtschaft ist es üblich und rechtlich erlaubt, auch für Netzanschlüsse oberhalb der Niederspannung einen Baukostenzuschuss zu erheben. Im Netzgebiet der BEW Netze GmbH gilt dies auch für die Versorgung aus bzw. in Mittelspannung.
Die zuständige Behörde, die Beschlusskammer 6, hat festgelegt, dass der Baukostenzuschuss als angemessen und transparent gilt, wenn er nach dem sogenannten Leistungspreismodell berechnet wird.
Dabei wird der Baukostenzuschuss wie folgt ermittelt:
Die vertraglich vereinbarte und bereitgestellte Leistung (in kW) wird mit dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geltenden veröffentlichten Leistungspreis (bei mehr als 2.500 Benutzungsstunden) multipliziert. Anschließend wird das Ergebnis mit dem Faktor 0,6 (gültig seit dem 01.01.2021) multipliziert.