ab 01. Januar 2027

Die BEW Netze GmbH weist darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netznutzungsentgelte für das Jahr 2027 gemäß § 20 Abs.1 Satz 2 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgte eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netznutzungsentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Netznutzungsentgelte des Jahres 2027 können von den nachstehenden voraussichtlichen Netznutzungsentgelten abweichen.