Grund- und Ersatzversorgung im Netzgebiet der BEW Netze GmbH

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind gesetzlich verpflichtet, alle drei Jahre zum 1. Juli den Grundversorger für ihr jeweiliges Netzgebiet festzustellen. Diese Regelung besteht seit dem 1. Juli 2006.

Die letzte Ermittlung des Grundversorgers fand zum 1. Juli 2024 statt. 

Festlegung des Grundversorgers ab dem 1. Januar 2025

Gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind wir als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre festzustellen, welches Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden in unserem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung versorgt. Dies betrifft für die BEW Netze GmbH die Städte Hückeswagen, Wermelskirchen und Wipperfürth.

Bei der aktuellen Erhebung zum 1. Juli 2024 wurde ermittelt, dass die BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH die meisten Haushaltskunden in unseren Netzgebieten mit Strom beliefert. Haushaltskunden im Sinne des EnWG sind dabei Letztverbraucher, die Strom überwiegend für den Eigenbedarf im Haushalt nutzen oder für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke, sofern der Jahresverbrauch 10.000 Kilowattstunden nicht überschreitet.

Daher ist die BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH als Grundversorger für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt worden.

Weitere Informationen:

  • Ergänzende Bedingungen und Preisübersichten finden Sie auf der Website des Grundversorgers unter: www.bergische-energie.de