Voll klimafreundlich. Voll geregelt.

Wichtige Informationen für den Netzanschluss Ihrer Wärmepumpe und anderer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen

Die Energiewende kommt direkt zu Ihnen nach Hause: Immer mehr Haushalte und Unternehmen in unserer Region setzen auf Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Batteriespeicher. Damit diese leistungsstarken Anlagen sicher und zuverlässig ans Stromnetz angeschlossen werden können, gelten seit dem 01.01.2024 gesetzliche Vorgaben (§14a EnWG).

Als regionaler Netzbetreiber und Energiewendemanager sorgen wir von der BEW Netze dafür, dass Ihr Anschluss den aktuellen Vorschriften entspricht und die nachhaltige Energieversorgung in unserer Region gesichert bleibt.

Vorteile für die Region

Mit der Umsetzung der Regeln des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sichern wir die Stabilität der Stromnetze vor Ort, auch wenn viele neue Wärmepumpen und E-Ladepunkte ans Netz gehen. So bleiben unsere Netze leistungsfähig, und Ihre Versorgung ist jederzeit zuverlässig.

Anwendung des §14a EnWG

§14a EnWG ermöglicht der BEW-Netze (Netzbetreiber) die Leistung einzelner Verbrauchsanlagen kurzfristig zu dimmen. So können wir rechtzeitig auf mögliche Überlastungen reagieren und Ihre Versorgung sicherstellen. 

Dies betrifft ausschließlich von der Bundesnetzagentur definierte Niederspannungsanlagen (Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Klimageräte sowie Stromspeicher) mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW
Entsprechend der Anwendungsregel VDE-FNN AR 4100 Abschnitt 7.2 sollen die Steuer- und/oder Datenleitungen im anlagenseitigen Anschlussraum (AAR) des Zählerschrankes auf Freigaberelais bzw. RJ45-Buchsen aufgelegt werden. Jede neue SteuVE sollte eine Kommunikationsschnittstelle (IP-Schnittstelle) für die zukünftige stufenfreie Steuerung (Dimmung) haben.

Gleichzeitig sollen Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen von reduzierten Netzentgelten profitieren. Für die Reduzierung der Netzentgelte stehen zwei unterschiedliche Module zur Verfügung:

Modul 1: pauschale Netzentgeltreduzierung
Modul 2: prozentuale Netzentgeltreduzierung (techn. Voraussetzung: sep. Zähler)

Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum § 14a EnWG gilt verpflichtend für Neuanlagen, die seit 2024 in Betrieb sind. Für ältere Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen. Nachtspeicherheizungen fallen dauerhaft nicht unter die neuen Regelungen.

Wärmepumpe

Installation und Anmeldung einer Wärmepumpe

Bei der Installation einer Wärmepumpe oder einer anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtung muss Ihr Elektroinstallateur prüfen, ob Ihre elektrische Anlage dafür geeignet ist und den gültigen technischen Regeln entspricht.

Wichtige technische Vorschriften sind:

  • Anwendungsregel VDE-AR-N 4100
  • Technische Anschlussbedingungen (TAB) der BEW Netze

Nur so ist ein sicherer und gesetzeskonformer Betrieb möglich.

Elektromobilität

Installation und Anmeldung einer Ladeeinrichtung

Das Laden eines Elektrofahrzeuges stellt für die beteiligten elektrischen Betriebsmittel und die Zähleranlage eine Dauerstrombelastung dar, deshalb ist bei bei der Installation einer Wallbox folgendes zu beachten.

Das ist zu beachten:

  • Bei der Installation einer Wallbox oder einer anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtung muss Ihr Elektroinstallateur prüfen, ob Ihre elektrische Anlage dafür geeignet ist und den gültigen technischen Regeln entspricht.

Wichtige technische Vorschriften sind:

  • Anwendungsregel VDE-AR-N 4100
  • Technische Anschlussbedingungen (TAB) der BEW Netze

Nur so ist ein sicherer und gesetzeskonformer Betrieb möglich.

Stromspeicher

Installation und Anmeldung eines Stromspeichers

Bei der Errichtung, dem Betrieb, der Instandhaltung und Änderung der Stromspeicheranlage sind die entsprechenden Normen, Verordnungen und Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen zu beachten. 

Dies gilt insbesondere für:

- „VDE-AR-N 4100"
Technische Regel für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb“

- „VDE-AR-N 4105"
Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderung für den Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz".

- Technische Anschlussbedingungen Niederspannung der BEW Netze GmbH
diese Vorgehensweise gilt für alle Stromspeicheranlagen.

Voll nah, voll erreichbar

Sie haben Fragen zum Anschluss Ihrer Wärmepumpe, der Wallbox, Ihres Stromspeichers oder zu den neuen gesetzlichen Vorgaben? Unser Team ist persönlich für Sie da – regional, zuverlässig und kompetent.

Gut zu Wissen

Die Forschungsinitiative Energiespeicher hat ein eigenes Webportal. 

Auf der Seite werden Projekte, Technologien und Forschungsergebnisse der Forschungsinitiative Energiespeicher vorgestellt sowie Fragen zu Energiespeichern der Zukunft beantwortet, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Das Portal richtet sich an interessierte Bürger und Fachleute.