Ihre Erzeugungsanlage bis 0,8 kW

Seit dem 16. Mai 2024 ist die Anmeldung von Balkonkraftwerken deutlich einfacher: Eine separate Anmeldung bei BEW Netze ist nicht mehr erforderlich.

Mitteilung an die Bundesnetzagentur

Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur 

  • Schnell
  • Digital
  • Barrierefrei

Automatische Information

Die BEW Netze erhält Ihre Daten direkt von der Bundesnetzagentur.

Zählerwechsel

Falls noch nicht vorhanden, tauschen wir Ihren Stromzähler gegen einen Zweirichtungszähler aus.

Bitte beachten Sie:

  • Für Balkonkraftwerke im vereinfachten Anmeldeverfahren wird keine Einspeisevergütung gezahlt.
  • Nur ein Balkonkraftwerk pro Zähler ist erlaubt.
  • Die technischen Anforderungen müssen eingehalten werden – für Ihre Sicherheit und die Netzstabilität.
  • Bei Installation eines Balkonkraftwerkes als Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage nutzen Sie das vereinfachte Anmeldeverfahren.
  • Bei Installation mehrerer Balkonkraftwerke nutzen Sie bitte die Anmeldestrecke für PV-Anlagen.

     

     

Ihre Erzeugungsanlage größer 0,8 kW

Sie möchten zur Energiewende beitragen und Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugen? 
Wir unterstützen Sie dabei, mit einem digitalen Anmeldeprozess, den Weg ans Netz schnell und sicher zu gestalten.

Der Weg Ihrer PV-Anlage ans Stromnetz

Anmeldung der PV-Anlage

Melden Sie Ihre PV-Anlage zunächst über unsere digitale Anmeldestrecke an. 

Mit der Anmeldung wird ein Vorgang angelegt und der Prozess gestartet. Wir prüfen Ihre Angaben sowie die Netzverträglichkeit und erteilen anschließend schriftlich die Freigabe am zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt.

Fertigmeldung der PV-Anlage

Nach der Installation der PV-Anlage gemäß den gesetzlichen und technischen Vorschriften erfolgt die Fertigmeldung. Nutzen Sie dazu den Link in der zuvor erhaltenen Freigabe-E-Mail.

Die Fertigmeldung muss vom beauftragten Elektroinstallateur oder in dessen Beisein ausgefüllt und abgeschickt werden. Nach Prüfung der Daten stimmen wir einen Termin für die Inbetriebnahme vor Ort mit Ihnen ab.

Inbetriebnahme vor Ort

Bei der Inbetriebnahme erfolgt eine technische Prüfung der PV-Anlage, des Zählerschranks und gegebenenfalls ein Zählerwechsel.

Die Abnahme wird mit dem Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert. Anschließend werden alle Daten zur Abrechnung intern weiterverarbeitet.

Abrechnung - Einspeisevergütung

Ihre PV-Anlage wird in unserem Abrechnungssystem erfasst. Die eingespeiste Energie wird entsprechend den aktuellen gesetzlichen Vorgaben vergütet.

Mit einer abschließenden E-Mail erhalten Sie Ihre Einspeisedaten — damit ist der Anmelde- und Inbetriebnahmeprozess abgeschlossen.

Was Sie wissen sollten:

  • Die Vergütung erfolgt auf Basis der geltenden Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) sowie der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
  • Ein separater Einspeisevertrag ist nicht mehr erforderlich – Ihre Anmeldung genügt.
  • Sie erhalten in der Regel monatliche Abschlagszahlungen.
  • Zum Jahresende erfolgt eine Jahresabrechnung auf Basis Ihres Zählerstands.
  • Den Zählerstand fragen wir zum Stichtag 31.12. mit einem gesonderten Schreiben bei Ihnen ab.

Umsetzung des §9 EEG, Betriebsmittelprüfung

Wichtige Hinweise für Anlagenbetreiber gemäß §9 EEG

Als Betreiber einer Erzeugungsanlage sind Sie für die Umsetzung der Vorgaben nach §9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verantwortlich – insbesondere für den ordnungsgemäßen Betrieb der Funkrundsteuertechnik.

Installation des Funkrundsteuerempfängers (RSE)

Der Funkrundsteuerempfänger (RSE) ist über den folgenden Link erhältlich: onlineshop-metering.westenergie.de

Die Montage erfolgt durch eine eingetragene Elektrofachkraft nach den technischen Vorgaben der BEW-Netze. 
Bitte beachten Sie dabei:

  • Der RSE ist in einem plombierbaren Gehäuse mit Schutzklasse IP54 zu installieren.
  • Eine Vorsicherung mit 6A ist im selben Gehäuse unterzubringen.
  • Sollte der Empfang nicht ausreichen (rote LED leuchtet), ist eine Zusatzantenne zu verwenden.
  • Die Montageanleitung des Herstellers ist zwingend zu beachten.

Sicherheit und Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

DGUV V3 – elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung (vom 01.06.2013) Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. weist auf die Prüfung von gewerblichen elektrischen Anlagen (PV-Anlagen) nach BGV A3 §5 hin. PV-Anlagen-Betreiber sollten ihren Versicherungsvertrag diesbezüglich kontrollieren und handeln.